novellierte Energieeffizienzrichtlinie (EED)

Pflicht zur Fernablesung und monatlicher Verbrauchsinformation für die Mieter

Seit dem 25.12.2018 ist in Europa die novellierte Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft. Diese enthält unter anderem Vorgaben für Verbrauchszähler für Wärme, Kälte und Warmwasser (sog. „Submetering“) in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten oder Mehrzweckgebäuden:

Artikel 9c:

Ab dem 25.10.2020 installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein. Bis zum 01.01.2027 müssen bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler nachgerüstet oder durch fernablesbare Zähler ersetzt werden.

Anhang VIIa:

Es wird eine Verbrauchsinformationspflicht gegenüber den Endnutzern eingeführt (in fernauslesbaren Liegenschaften!):

Ab 25.Oktober 2020

Ab 1. Januar 2022

zweimal jährlich

mindestens monatlich

(Ausnahme: mindestens vierteljährlich auf Verlangen oder bei Wahl der elektronischen Zustellung der Abrechnung durch Endnutzer)

(via Internet verfügbar und so oft zu aktualisieren, wie es wie die Messgeräte und -systeme zulassen

 

Die Verbrauchsinformation soll zum Zwecke der Energieeinsparung im Wohnbereich „Informationen über den eingesetzten Brennstoffmix und die damit verbundenen jährlichen Mengen an Treibhausgasemmisionen, auch für Endnutzer, die mit Fernwärme bzw. Fernkälte versorgt werden“ und weitere umfangreiche Details enthalten. Wie solche Daten bereitgestellt werden sollen muss erst geklärt werden.

In der seit Dezember 2018 und z.T. schon vorher geführten öffentlichen Diskussion, auch durch unsere Wettbewerber, wird übersehen, dass die notwendige Umsetzung der Europäischen Rahmenrichtlinie EED in nationales Recht noch nicht erfolgt ist. Dazu haben die Mitgliedsstaaten bis zum 25.10.2020 Zeit. In der Bundesrepublik soll dies durch eine Novellierung der Heizkostenverordnung erfolgen. Die o. g. Fristen sind somit im Moment noch nicht rechtsverbindlich. Es gibt auch weitere Unklarheiten, so muss z.B. auf nationaler Ebene geklärt werden, ob die bisherige „walk by“ -Technik als „fernauslesbar“ gilt. Insgesamt ist der Erlass des geplanten, neuen Gebäudeenergiegesetzes (zur Umsetzung der EED in deutsches Recht) Voraussetzung für eine neue HeizkV.

EXTERN bereitet sich seit längerem auf diese Entwicklung vor. Seit geraumer Zeit installieren wir im Funkbereich nur noch Zähler und Heizkostenverteiler, die sich mittels so genannter Gateways auf Fernauslesung aufrüsten lassen. Fernauslesbare Funkmesstechnik ermöglicht es nicht nur die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie sorgt vor allem für einen spürbaren Komfortzuwachs bei den Wohnungsnutzern, denn diese müssen nicht mehr vor Ort sein, damit eine Verbrauchsablesung erfolgen kann! 


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