Trinkwasserverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung

(Beschluss des Bundesrates vom 12.10.2012 Drucksache 525/12)

Am 12. Oktober 2012 wurde die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet.

Demnach muss nun die erste Legionellen-Untersuchung bis zum 31.12.2013 erfolgen.

Weiterhin muss nun alle drei Jahre diese Untersuchung wiederholt werden. Bisher war eine jährliche Untersuchung Pflicht.

Auch die Anzeigepflicht an das Gesundheitsamt wurde geändert. Bei einem Prüfergebnis innerhalb der Grenzwerte besteht keine Meldepflicht mehr.

Änderung vom 03.05.2011

nach der am 01.11.2011 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung müssen ab dem Jahr 2012 Trinkwassererwärmungsanlagen auf Legionellen hin untersucht werden.

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien.  Sie rufen die berüchtigte „Legionärskrankheit“ hervor.  Das ist eine schwere Form von Lungenentzündung.

In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 30 000 Menschen an einer Legionellen- Infektion. Sich der Untersuchungspflicht zu entziehen, kann schlimme gesundheitliche Folgen haben. Auch juristische. Die Trinkwassernovelle sieht – bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit – erhebliche Geld- und sogar  Freiheitsstrafen vor.

Betroffen sind nach dem maßgeblichen DVGW Arbeitsblatt W551 alle Anlagen, deren Speicherinhalt mehr als 400 Liter und / oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Speicherausgang und der entferntesten Entnahmestelle mit Vernebelungseinrichtung (z. B. Duschen) aufweisen. Auch bei kleineren WEG-Anlagen kann eine Untersuchung notwendig werden, sollte eine Einheit vermietet sein. Hier ist nach § 4 (1) die Sicherheit der Verbraucher als Schutzziel bindend.

Eigentümer von Liegenschaften bzw. Hausverwaltungen, auf die dies zutrifft  müssen das dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend anzeigen. Das Gesundheitsamt kann dann nach § 9 Abs. 8 TrinkwV2001ÄndV den Eigentümer dieser Trinkwasser-Installation anweisen, eine Gefährdungsanalyse und Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Bau, Betrieb und Instandhaltung der Trinkwasser-Installation zu veranlassen.

Probenentnahmestellen (W551) bei einer orientierenden Untersuchung



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