Rohrwärmekorrektur

Verfahren zur Brücksichtigung der Rohrwärmeabgabe nach VDI 2077

Beiblatt © Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf 2009

Die Problematik

Prinzipschema senkrechte Einrohrheizung

Durch elektronische Heizkostenverteiler wird nicht die gesamte verbrauchte Primärenergie für Heizung einer Liegenschaft erfasst (man spricht vom "Verbrauchswärmeanteil" auch bekannt als sogenannte "Erfassungsrate"). Heizkostenverteiler werden in der Regel an Heizkörpern montiert und erfassen nur die Wärmeabgabe der Heizkörper. Wärme, die von gar nicht oder schlecht gedämmten Rohrleitungen abgegeben wird, wird somit nicht gemessen. Bei einer Einrohrheizung werden alle Heizkörper eines Strangs nur über ein Rohr versorgt, in dem das Heizungswasser ständig mit hoher Temperatur zirkuliert. Wenn diese nur unzureichend gedämmt sind, stammt ein erheblicher Anteil der Wärme einer Wohnung vom Rohrsystem. Der beschriebene Sachverhalt ist kein einmaliges Phänomen und tritt vorrangig in Objekten mit sogenannten Einrohrheizungen auf (senkrecht oder auch waagerecht verlegt). Nennenswerte Rohrwärmeabgabe kann jedoch auch bei Zweirohrheizungen entstehen, wenn Heizleitungen in beheizbaren Räumen unzureichend gedämmt sind. Dies bedeutet, ein Teil der Nutzer profitiert von der Wärme, die über die Rohrleitungen abgegeben wird. Die übrigen Nutzer tragen allerdings diese Kosten über einen hohen Preis je gemessener Verbrauchseinheit mit. Problematisch wird dies immer dann, wenn der Anteil der Rohrwärme wesentlich ist. Unklar war bisher, wann dies der Fall und wie zu verfahren ist

Rechtliches

Die bis 2009 gültige Heizkostenverordnung (HeizkVO) bot keinerlei Basis für die Behandlung der Erscheinung. Seit 2002 haben sich Gerichte mehrfach mit der Problematik beschäftigt und sind zu teilweise konträren Entscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen gelangt. Durch den Verein Deutscher Ingenieure (VDI) wurde ein Verfahren entwickelt, um in solchen Fällen die Heizkosten gerechter verteilen zu können. Seit dem 01.03.2009 gibt das "Beiblatt Rohrwärme zur VDI 2007" den sachlichen Rahmen zur Behandlung dieser Problematik. Die ab 01.01.2009 gültige, novellierte HeizkVO gibt im § 7 Abs. (1) Satz 3 die rechtliche Ermächtigung zur Anwendung des VDI-Verfahrens. Das Verfahren kann ab sofort angewendet werden. Die Entscheidung obliegt allerdings dem jeweiligen Eigentümer einer Liegenschaft, der Messdienst kann das Verfahren nur nach entsprechendem Auftrag anwenden.

Lösungsansatz

In der VDI 2077 werden letztlich 3 Kriterien zur Beurteilung einer Heizkostenabrechnung aufgestellt. Erst wenn alle 3 Kriterien erfüllt sind, wird ein wesentlicher Rohrwärmefall erkannt und eine Korrektur empfohlen. Die Berechnungen sind anspruchsvoll und können nur anhand der Verbrauchsdaten aller Nutzer erfolgen.

EXTERN scannt ab sofort alle Abrechnungen und wird die Eigentümer im Verdachtsfall sofort informieren.

Damit kann die notwendige Entscheidung noch vor Abschluss der Abrechnung getroffen werden. Neben den abrechnungstechnischen Empfehlungen sind im Beiblatt zur VDI2077 auch heizungsseitige Optimierungsmaßnahmen dokumentiert. Durch einfache Maßnahmen, wie Verbesserung der Isolation des Rohrnetzes, Einsatz von elektrisch geregelten Pumpen, hydraulischem Abgleich und Absenkung der Vorlauftemperaturen lassen sich Potentiale zur Verminderung der Rohrwärmeabgabe und zusätzlich nennenswerte Effekte zum Einsparen von Energie und damit von Heizkosten erzielen. EXTERN bietet Ihnen diesbezüglich gern kompetente Beratung an! Der sofortige Einbau eines Wärmezählers zur Messung der Energie für die Warmwasseraufbereitung bringt eine Verbesserung der Nachvollziehbarkeit der Energiebilanz und der Verbrauchswärmeanteil verändert sich häufig in Richtung unkritische Werte. Der sogenannte Boilerwärmezähler ist im Übrigen mit einer Übergangsfrist bis zum 01.01.2013 gesetzlich durch die HKVO vorgeschrieben.

siehe Infothek "Boilerwärmezähler"

Rechnerische Berücksichtigung

Jeder Nutzer bekommt zusätzliche Verbrauchseinheiten für die vorher berechnete Rohrwärmemenge der Liegenschaft entsprechend seiner Heizfläche zugewiesen. Diese werden in der Heizkostenabrechnung in Form eines "Rohrwärmeheizkörpers“ ausgewiesen. Da die Gesamtsumme der Verbrauchseinheiten steigt, sinken die Kosten pro gemessene Verbrauchseinheit auf ein normales Maß. Für das gesamte Gebäude bleiben die Heizkosten jedoch gleich. Das Rohrwärmekorrekturverfahren nach VDI 2077 stellt somit sicher, dass die erzeugte Wärme in dem betroffenen Gebäude gerechter nach tatsächlicher Nutzung verteilt wird. Bei Vorliegen eines niedrigen Verbrauchswärmeanteils ist es gemäß VDI 2077 sinnvoll, auch wenn die Kriterien der VDI nicht erreicht werden, den Abrechnungsschlüssel 50/50 zu verwenden. Lt. § 6 Abs. 4 der „Neuen HeizkVO“, hat der Eigentümer nunmehr die Möglichkeit den Abrechnungsmaßstab für zukünftige Abrechnungszeiträume zu ändern, wenn sachgerechte Gründe dies erfordern.

siehe Infothek "Neue Heizkostenverordnung"

Die Bedeutung

Die Nutzer die bisher deshalb einen niedrigen Verbrauch am Heizkostenverteiler verzeichnet haben, weil sie von der Nichterfassung der Rohrwärmeabgabe profitiert haben, werden an der Rohrwärmeabgabe stärker beteiligt und müssen etwas höhere Heizkosten zahlen. Nutzer mit einem höheren erfassten Verbrauch, die potentiell weniger von der Rohrwärmeabgabe profitiert haben, werden dagegen entlastet. Der Mieterbund fordert die Anwendung des Verfahrens im Interesse einer gerechteren Heizkostenabrechnung ausdrücklich.

 

 

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Die VDI 2077 "Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe" ist nur über den Verein Deutscher Ingenieure e.V. zu beziehen!


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